Sofern die gesetzliche Mindestanzahl von 3 Wahlhelfern während der Wahlhandlung - darunter der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder deren Stellvertreter - bzw. von 5 Wahlhelfern - darunter ebenfalls der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder deren Stellvertreter - zur Auszählung gegeben ist, vermerken Sie den Ausfall in der Niederschrift. Wird die Mindestanzahl jedoch unterschritten, rufen Sie umgehend das Wahlbüro unter der Nummer 0231 / 50 - 10 9 31 an.