Darf ich rote Wahlbriefe annehmen?

Nein. Ist die Person, die vor Ihnen steht, der Wahlscheininhaber und ist dieser für Ihren Wahlkreis wahlberechtigt, können Sie der Person anbieten, vor Ort zu wählen. Der Wahlschein wird dann dem roten Wahlbrief entnommen und von Ihnen einbehalten. Die übrigen Briefwahlunterlagen (Stimmzettel im Umschlag) müssen vom Wähler selbst vernichtet werden. Der Wähler erhält sodann einen neuen Stimmzettel und darf bei Ihnen wählen.

Handelt es sich um den Wahlbrief für eine andere Person oder einen anderen Wahlkreis, so kann dieser Wahlbrief bis 18:00 Uhr im Hausbriefkasten des Rathauses, Friedensplatz 1, oder des Stadthauses, Südwall 2-4, eingeworfen werden. Die Verantwortung dafür liegt bei dem Wahlbriefinhaber.