Der Wahlbetrieb findet ohne Unterbrechung statt. Der Wahlvorstand teilt sich jedoch üblicherweise in zwei Schichten, die sich gegen Mittag abwechseln. Zur Auszählung der Stimmen tritt der gesamte Wahlvorstand wieder zusammen.
Wichtig! Es müssen zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr immer mindestens 3 Mitglieder des Wahlvorstandes (darunter Wahlvorsteher, Schriftführer oder deren Stellvertreter) im Wahlraum anwesend sein. Bei der Auszählung müssen es mindestens 5 Personen sein (darunter ebenfalls Wahlvorsteher, Schriftführer oder deren Stellvertreter).