Muss ich Wahlwerbung am Wahlraum / am Gebäude entfernen?

Der Wahlraum ist eine politisch "neutrale Zone" und darf demnach nicht mit Parteienwerbung oder sonstigen Beeinflussungen in Verbindung stehen. Entsprechende Schilder, Plakate, Aufkleber etc. sind dementsprechend zu beseitigen.

Bitte - sofern möglich - mit Fotos dokumentieren.

"Wahlwerbung" ist in und an Gebäuden, in denen sich Wahlräume befinden, verboten. Darüber hinaus ist "Wahlwerbung" im unmittelbaren Bereich des Zugangs zum Gebäude nicht erlaubt.

Sollte Ihnen die Beseitigung der Wahlwerbung nicht möglich sein, nehmen Sie Kontakt mit dem Wahlbüro unter 0231 / 50 - 10 9 31 auf.