Letztendlich entscheidet der Wahlvorstand als autonome Einrichtung in diesen Fällen. Prüfen Sie, ob Sie möglicherweise den Stimmabgabevermerk in der falschen Zeile vorgenommen haben. Es gilt der Grundsatz, dass jeder Wähler nur einmal zur Wahl zugelassen werden darf.
Für den Fall, dass Sie als Wahlvorstand sich tatsächlich geirrt haben könnten, holen Sie sich dennoch eine schriftliche Erklärung der Person ein, dass diese noch nicht gewählt hat. Bei Problemen dieser Art können Sie sich auch an das Wahlbüro unter 0231 / 50 - 10 9 31 wenden.