Wann ist eine Stimme ungültig?

Bei Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken geben, muss der Wahlvorstand einen Beschluss über die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Stimmen fassen.

Beispiele für ungültige Stimmabgaben bzw. für solche Beschlussstimmzettel können Sie dem Leitfaden entnehmen, der dem Schriftführerkoffer beiliegt. Sie finden die Beispiele am Ende des Leitfadens.

Kommt es zu keiner mehrheitlichen Entscheidung im Wahlvorstand, ist die Stimme des Wahlvorstehers ausschlaggebend. Die Entscheidung über die Gültig- oder Ungültigkeit einer Stimme wird auf der Rückseite des Stimmzettels vermerkt. Alle Stimmzettel, über die eine Entscheidung getroffen wurde, kommen in einen dafür vorgesehenen Umschlag und sind der Niederschrift beizufügen.