Nein! In keinem Fall darf der Wahlvorstand eine Auskunft über die Stimmabgabevermerke oder andere Angaben im Wählerverzeichnis an Dritte geben. Angaben von Personen aus dem Wählerverzeichnis bei der Stimmabgabe dürfen nicht laut verlesen werden!
Nein! In keinem Fall darf der Wahlvorstand eine Auskunft über die Stimmabgabevermerke oder andere Angaben im Wählerverzeichnis an Dritte geben. Angaben von Personen aus dem Wählerverzeichnis bei der Stimmabgabe dürfen nicht laut verlesen werden!