Bei Personen, die innerhalb Deutschlands mehrere Wohnungen haben, ist die Wohnung Hauptwohnung, in der sich die Person gewöhnlich (im Alltag) aufhält. Dies muss der jeweiligen Meldebehörde mitgeteilt werden.
Bei Personen, die innerhalb Deutschlands mehrere Wohnungen haben, ist die Wohnung Hauptwohnung, in der sich die Person gewöhnlich (im Alltag) aufhält. Dies muss der jeweiligen Meldebehörde mitgeteilt werden.