Die Wahlbenachrichtigung ist lediglich der Hinweis, dass der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Am Wahltag benötigt er dann lediglich ein amtliches Ausweisdokument (z. B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein), um sich legitimieren zu können. Ist die Person im Wählerverzeichnis eingetragen, darf sie bei Ihnen wählen.