Ein Wähler ist umgezogen, kann er noch wählen?

Grundsätzlich verliert er sein Wahlrecht nicht. Wie er sein Wahlrecht bei Umzug behalten und ausüben kann, hängt von der jeweiligen Wahl ab. Nähere Informationen erhält er beim Wahlbüro unter 0231 / 50 - 10 9 31.