Ein Wähler steht nicht im Wählerverzeichnis, was ist zu tun?

Versuchen Sie zu klären, möglicherweise anhand der Wahlbenachrichtigung, ob der Wähler im richtigen Stimmbezirk bzw. im richtigen Wahlraum ist. Hat er keine Wahlbenachrichtigung, können Sie anhand der Adresse des Wählers und des Straßenverzeichnisses im Schriftführerkoffer den richtigen Wahlraum ermitteln.

Ist der Wähler bei Ihnen eigentlich im richtigen Wahlraum, steht aber dennoch nicht im Wählerverzeichnis, wenden Sie sich in diesen Fällen an das Wahlbüro unter 0231 / 50 - 10 9 31.

Wichtig: Der Wahlvorstand ist nicht befugt, Personen, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, am Wahltag selbstständig nachzutragen! Das Wählerverzeichnis darf nicht ergänzt werden.