Eine körperlich beeinträchtigte Person möchte in meinem Wahlraum wählen. Dieser ist jedoch nicht barrierefrei. Wie verhalte ich mich?

Sofern Sie dazu bereit sind, versuchen Sie der Person zu helfen, in den Wahlraum zu gelangen. Rufen Sie bei eventuellen Problemen das Wahlbüro unter 0231 / 50 - 10 9 31 an.

Grundsätzlich kann der Wähler auch auf folgendes hingewiesen werden:

Der Wähler hat mit der Wahlbenachrichtigung den Hinweis erhalten, ob das Wahllokal barrierefrei ist. Ist ein Wahlraum als nicht barrierefrei gekennzeichnet, besteht im Vorfeld die Möglichkeit, die Übersendung von Briefwahlunterlagen oder die Ausstellung eines Wahlscheins zu beantragen. Unter Vorlage des Wahlscheines ist eine Wahl in einem beliebigen Wahlraum des gleichen Wahlkreises möglich, sodass man dann einen barrierefreien Wahlraum auswählen kann.