Eine Person verbreitet während der Wahlhandlung Unruhe und stört den allgemeinen Wahlbetrieb. Wie ist vorzugehen?

Fordern Sie die Person auf, die Störung zu unterlassen, ggf. üben Sie Ihr Hausrecht aus und verweisen die Person des Wahlraums. Gelingt dies nicht, so schalten Sie bitte die Polizei über die Rufnummer 110 ein und unterrichten das Wahlbüro unter 0231 / 50 - 10 9 31 über den Vorfall. Derartige Ereignisse werden auch unter "besondere Vorkommnisse" in der Wahlniederschrift eingetragen.