Ja, die Auszählung ist öffentlich! Jeder darf sie beobachten. Die Auszählung darf aber nicht gestört werden! Im Falle von Störungen kann der Wahlvorsteher vom Hausrecht Gebrauch machen.
Angebotene Hilfe von Zuschauern darf nicht angenommen werden.
Ja, die Auszählung ist öffentlich! Jeder darf sie beobachten. Die Auszählung darf aber nicht gestört werden! Im Falle von Störungen kann der Wahlvorsteher vom Hausrecht Gebrauch machen.
Angebotene Hilfe von Zuschauern darf nicht angenommen werden.