Die Wahlurne darf nicht vor Ende der Wahlhandlung geöffnet werden. Die betroffene Person sollte zur Auszählung erscheinen. Sollte die Person nicht erscheinen, geben Sie den Ausweis am Ende des Tages mit den übrigen Unterlagen bei den Bürgerdiensten -Bereich Wahlen- ab. Der Ausweis kann dann bei den Bürgerdiensten -Bereich Wahlen- abgeholt werden.