Grundsätzlich nicht.
Ausnahmen gibt es nur bei der Kommunalwahl. Bei der Wahl des Rates dürfen Bewerberinnen und Bewerber nicht in dem Kommunalwahlbezirk tätig sein, in dem sie aufgestellt sind, und -sofern sie auf der Reserveliste aufgestellt sind- auch nicht in dem Kommunalwahlbezirk, in dem sie wohnen. Bewerberinnen und Bewerber für Bezirksvertretungen dürfen nicht in dem Stimmbezirk als Wahlhelfer tätig sein, in dem sie wohnhaft sind.