Kann ein Wahlbewerber Mitglied in einem Wahlvorstand sein?

Grundsätzlich nicht.

Ausnahmen gibt es nur bei der Kommunalwahl. Bei der Wahl des Rates dürfen Bewerberinnen und Bewerber nicht in dem Kommunalwahlbezirk tätig sein, in dem sie aufgestellt sind, und -sofern sie auf der Reserveliste aufgestellt sind- auch nicht in dem Kommunalwahlbezirk, in dem sie wohnen. Bewerberinnen und Bewerber für Bezirksvertretungen dürfen nicht in dem Stimmbezirk als Wahlhelfer tätig sein, in dem sie wohnhaft sind.