Das ist grundsätzlich nicht erlaubt. Hilfsbedürftige Personen können aber eine Hilfsperson benennen und diese mit in die Wahlkabine nehmen. Die Hilfebedürftigkeit muss dem Wahlvorstand vor der Stimmabgabe mitgeteilt werden. Sollte eine Hilfsbedürftigkeit jedoch nicht vorliegen, so ist ein gemeinsamer Gang hinter die Wahlkabine zu untersagen.