Muss ich religiöse Symbole im Wahlraum entfernen, wenn sich jemand beschwert?

Einige Wahlräume sind in Kirchen oder anderen Gemeinden eingerichtet. Es ist durchaus möglich, dass dort religiöse Symbole (wie z.B. Kreuze) aufgehängt sind. Diese dürfen jedoch keinesfalls entfernt werden.

Sollten Wähler sich dadurch gestört fühlen und sich bei Ihnen beschweren, so können Sie ohne Bedenken mitteilen, dass die Symbole als "Zimmerschmuck" keine Wählerbeeinflussung darstellen und nicht entfernt werden müssen. Das ist in der Rechtsprechung eindeutig geklärt. Sollten Wähler sich damit nicht zufrieden geben, verweisen Sie diese bitte an das Wahlbüro.