Das Wahlgesetze zu den unterschiedlichen Wahlen sehen vor, dass wesentliche relevante Informationen durch eine öffentliche Bekanntmachung (im Amtsblatt der jeweiligen Kommune) veröffentlicht werden müssen. Öffentliche Bekanntmachungen sind u. a. für folgende Aspekte vorgesehen:
- Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
- Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge
- Zeit und Ort der Sitzungen des Kreiswahlausschusses
- Wahlbekanntmachung
- Wahlergebnis
Alle öffentlichen Bekanntmachungen zur Wahl werden im Dortmunder Amtsblatt, den Dortmunder Bekanntmachungen veröffentlicht. Sie können die Dortmunder Bekanntmachungen im Internet abrufen.