Erst- und Zweitstimme

Achtung! Hier unterscheiden sich Landes- und Bundeswahlrecht!

Regelung zur Landtagswahl

Mit der Erststimme (linke Spalte auf dem Stimmzettel) wählt man einen Wahlkreisbewerber. Der Wahlkreisbewerber, der die meisten Erststimmen auf sich vereint, erhält ein Direktmandat für den Landtag. Durch das Prinzip der Erststimme wird sicher gestellt, dass jede Region im Landtag vertreten ist.

Mit der Zweitstimme (rechte Spalte auf dem Stimmzettel) entscheiden sich die Wähler nicht für eine Person, sondern für die Landesliste einer Partei. Die Reihenfolge der Personen auf der Landesliste wird von den Parteien in einer Mitgliederversammlung festgelegt.

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Bei den allgemeinen Kommunalwahlen (Wahl des Rates, der Bezirksvertretungen und der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters) haben Sie nur eine Stimme.

Wahl des Rates

Die Wahl des Rates erfolgt nach einem zweistufigen Mischsystem, bestehend aus vorgeschalteter Mehrheitswahl in den (Kommunal-)Wahlbezirken und ausgleichender Verhältniswahl nach Reservelisten im ganzen Wahlgebiet.

In Dortmund kandidieren in jedem der 40 Kommunalwahlbezirke Direktkandidatinnen und -kandidaten, die mit einfacher Mehrheit in den Rat gewählt werden können (Mehrheitswahl). Die auf die Kandidatinnen und Kandidaten entfallenen Stimmen zählen aber gleichzeitig für die Reserveliste der betreffenden Partei (Verhältniswahl), die in einer Mitgliederversammlung festgelegt wurde.

Wahl der Bezirksvertretungen

Das Stadtgebiet der Stadt Dortmund ist in zwölf Stadtbezirke unterteilt.

In jedem Stadtbezirk wird eine Bezirksvertretung gewählt. Dies geschieht nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Mit einer Stimme wird also eine Kandidatenliste der jeweiligen Parteien und Wählergruppen gewählt, die in einer Mitgliederversammlung festgelegt wurde.

Wahl des Oberbürgermeisters

Für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhalten hat.

Erhält von mehreren Kandidatinnen und Kandidaten keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet grundsätzlich zwei Wochen später eine Stichwahl statt. Die Bezirksregierung kann einen abweichenden Termin bestimmen. Bei einer Stichwahl stehen die beiden Kandidatinnen oder Kandidaten zur Wahl, die im ersten Wahlgang die meisten gültigen Stimmen erhielten. Bei der Stichwahl ist die Kandidatin bzw. der Kandidat gewählt, die/der die meisten Stimmen erhält. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das durch die Wahlleitung zu ziehende Los.

Regelung zur Bundestagswahl

Mit der Erststimme (linke Spalte auf dem Stimmzettel) wählt man einen Wahlkreisbewerber. Der Wahlkreisbewerber, der die meisten Erststimmen auf sich vereint, erhält ein Direktmandat für den Bundestag. Durch das Prinzip der Erststimme wird sicher gestellt, dass jede Region im Bundestag vertreten ist.

Mit der Zweitstimme (rechte Spalte auf dem Stimmzettel) entscheiden sich die Wähler nicht für eine Person, sondern für die Landesliste einer Partei. Die Reihenfolge der Personen auf der Landesliste wird von den Parteien in einer Mitgliederversammlung festgelegt.