Kreiswahlleiter

Der Kreiswahlleiter wird von den Bezirksregierung ernannt. In der Regel ist der Kreiswahlleiter der Hauptverwaltungsbeamte der jeweiligen Kommune.

Zu seinen Aufgaben gehört u. a. die Bildung und Leitung des Kreiswahlausschusses. Er ist für einen reibungslosen Ablauf der Wahl innerhalb des entsprechenden Wahlkreises verantwortlich - beispielsweise durch die Entgegennahme und Vorprüfung der Kreiswahlvorschläge und der Ermittlung und Bekanntmachung des endgültigen amtlichen Wahlergebnisses im Wahlkreis.