Sobald die Wahlzeit um 18 Uhr beendet ist, gibt der Wahlvorsteher dies bekannt. Nun dürfen nur noch die Personen wählen, die sich noch im Wahlraum befinden.
Der Zutritt zum Wahlraum wird folglich so lange gesperrt, bis diese Wähler ihre Stimmen abgegeben haben. Im Anschluss daran erklärt der Wahlvorsteher die Wahlhandlung für geschlossen.
Die Öffentlichkeit wird nun zur anschließenden Stimmenauszählung und Ergebnisermittlung wieder hergestellt. Das bedeutet, der Zutritt zum Wahlraum wird wieder freigegeben.