Wahlvorstand

Frage 1 von 21

Frage 1

Beginnt der Dienst des Wahlvorstehers am Sonntagmorgen um 8.00 Uhr?

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Antwort

Nein, denn vor Beginn der Wahlhandlung muss der Wahlvorsteher gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Wahlvorstandes den Wahlraum einrichten.

Nein. Treffpunkt des gesamten Wahlvorstandes ist um 07:30 Uhr.

In einigen Fällen muss der Wahlvorsteher sich vor dem Wahltag auch mit den Hausmeistern/ Verwaltern zwecks Abstimmung des Auf- und Abschließens des Wahlraumes am Sonntag in Verbindung setzen.

Ja, denn um 8 Uhr beginnt die Wahlhandlung.

Ja, wenn er alle vorbereitenden Aufgaben bereits auf die anderen Mitglieder des Wahlvorstandes verteilt hat und diese sich schon darum kümmern werden.