Querbeet (Briefwahl)

Frage 1 von 26

Frage 1

Wo sind die Wahlunterlagen (Briefwahlkoffer, Niederschrift etc.) nach der Stimmenauszählung am Wahlabend abzugeben?

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Antwort

Der Briefwahlvorsteher muss sämtliche Briefwahlunterlagen zunächst mit nach Hause nehmen und diese bis montags nach der Wahl verwahren.

Nirgendwo, da alle Unterlagen im Briefwahlraum verbleiben.

Der Briefwahlvorsteher sowie einzelne Mitglieder des Briefwahlvorstandes übergeben die Unterlagen einem Briefwahlkoordinatoren.

Der Briefwahlvorsteher und der Schriftführer geben die Unterlagen in der Annahmestelle des Briefwahlzentrums ab.