Verpacken der Wahlunterlagen

Frage 1 von 4

Frage 1

Was ist nach der Ergebnisfeststellung und dem vollständigen Ausfüllen der Niederschrift noch zu tun?

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Antwort

Lediglich die Wahlniederschrift wird noch am Abend zum Wahlamt transportiert. Alle anderen Unterlagen sowie die Wahlurne und Wahlkabinen verbleiben im Wahlraum.

Sämtliche Wahlunterlagen werden von den Wahlhelfern verpackt und zusammen mit der Wahlurne und den Wahlkabinen in Eigenverantwortung zum Wahlamt transportiert. Im Wahlraum darf sich nichts befinden, was auf die Wahl hindeutet.

Sämtliche Wahlunterlagen sind entsprechend der Verpackungsanweisung in die entsprechenden Umschläge und Faltentaschen zu verpacken. Die Umschläge und Faltentaschen sind dann zu versiegeln. Lediglich die versiegelte Wahlurne sowie die Wahlkabinen verbleiben im Wahlraum.

Der Wahlvorsteher und der Schriftführer bringen die Unterlagen und den Schriftführerkoffer dann zu den Bürgerdiensten -Bereich Wahlen-. Die Wahlräume in der Außenstadt wenden sich an die entsprechende Bezirksverwaltungsstelle. Die Wahlräume der Innenstadt wenden sich an die Bürgerdienste -Bereich Wahlen- am Königswall 25-27.

Alle Unterlagen werden von den Wahlhelfern in die Wahlurne gepackt und verbleiben bis zur Abholung durch das Wahlamt im Wahlraum.