Stimmenauszählung

Frage 1 von 17

Frage 1

Wann darf mit der Auszählung der Stimmen begonnen werden?

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Antwort

Wenn sich abzeichnet, dass kein roter Wahlbrief mehr nachgereicht wird.

Wenn auf dem Flur ein lautes Signal zum Start gegeben wird.

Wenn der Wahlvorstand dieses mindestens mehrheitlich beschließt.

Nach dem Ende der Wahlhandlung um 18:00 Uhr.